Elternzeit und Elterngeld: Die Finanzen planen, bevor das Baby kommt
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Was Sie absetzen können
Jedes Jahr dieselbe Frage: Welche Versicherungen gehören eigentlich in die Steuererklärung? Hier ein Überblick, damit Sie nichts verschenken.
Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar, gesetzlich wie privat, und zwar ohne Höchstbetrag. In der gesetzlichen Kasse werden die Beiträge um 4 % gekürzt, wenn Sie Anspruch auf Krankengeld haben. Bei der privaten Krankenversicherung zählt nur der Anteil für die Grundversorgung, nicht für Komfortleistungen wie das Einbettzimmer.
Dazu gehören zum Beispiel Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Unfall-, Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sind nur bis zu einem Höchstbetrag absetzbar: 1.900 Euro, wenn der Arbeitgeber zur Krankenversicherung zuschießt oder Beihilfe zahlt (also in der Regel bei Arbeitnehmern und Beamten), sonst 2.800 Euro, etwa bei Selbstständigen. Der Haken: Dieser Betrag ist durch die Kranken- und Pflegeversicherung oft schon ausgeschöpft. Eintragen schadet trotzdem nicht, ob noch Spielraum bleibt, zeigt erst die Steuerberechnung.
Ein Gestaltungstipp für Privatversicherte: Die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung dürfen bis zum Zweieinhalbfachen des Jahresbeitrags im Voraus gezahlt werden, sofern der Versicherer mitmacht. Im Jahr der Vorauszahlung sind sie voll absetzbar. In den Folgejahren fällt dafür nichts mehr an und der Höchstbetrag ist frei für Haftpflicht, Berufsunfähigkeit und Co. Das lohnt sich vor allem bei hohem Einkommen, ist aber aufwendig und sollte mit Ihrem Steuerberater abgestimmt werden.
Meine Empfehlung: Wegen des Zeitaufwands lohnt es sich oft mehr, sich um die großen Geldanlagen zu kümmern und dort mit besseren Entscheidungen mehr Rendite zu erzielen. Wer darüber hinaus Zeit investieren möchte, kann mit diesem Modell trotzdem bares Geld sparen.
Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG (Vorauszahlung bis zum Zweieinhalbfachen des Jahresbeitrags), Stand 2026.
Versicherungen, die ausschließlich beruflich veranlasst sind, etwa eine Berufshaftpflicht für Ärzte, sind Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Sie wirken sich damit oft stärker aus als Vorsorgeaufwendungen.
Hausrat-, Wohngebäude-, Rechtsschutz- und Kaskoversicherung gelten als private Sachversicherungen und sind in der Regel nicht absetzbar. Ausnahme: Ein Teil davon ist beruflich oder durch Vermietung veranlasst.
Hinweis: Steuerliche Regeln und Höchstbeträge können sich ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.
Ich stelle Ihnen eine Übersicht aller Versicherungen mit den jährlichen Beiträgen zusammen, die Sie oder Ihr Steuerberater direkt für die Steuererklärung nutzen können. So geht nichts verloren.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Er stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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