Was kostet die Beratung?

Gute Beratung kostet Geld. Entscheidend ist, wer sie bezahlt und wie. Hier lege ich offen, wie ich vergütet werde.

Die Bausteine meiner Vergütung

  • Ihre EmpfehlungWer gute Arbeit macht, wird weiterempfohlen. Ihre Empfehlung ist deshalb der wichtigste Teil meiner Vergütung.
  • ProvisionFür fast alle meine Empfehlungen werde ich über Provisionen bezahlt: bei Versicherungen über die Courtage, bei Geldanlagen über die Vergütung des Anbieters und auch dann, wenn ich den Kontakt zu einem Partner aus meinem Netzwerk herstelle, zum Beispiel zu einem Immobilienmakler. Die Provision ist bereits im Beitrag oder in den Kosten des Produkts enthalten. Derselbe Tarif ist für Sie bei mir in der Regel also nicht teurer als online oder bei einem anderen Institut. Sie entscheiden lediglich, wohin die Provision fließt.
  • Nettotarife mit VergütungsvereinbarungManche Tarife gibt es ohne eingerechnete Provision. Dann vereinbaren wir meine Vergütung vorab schriftlich und Ihr laufender Beitrag ist entsprechend niedriger. Das ist vor allem für vermögende Mandanten interessant.
  • HonorarSelbstständige und Unternehmen berate ich auch gegen Honorar, zum Beispiel bei einer Praxisgründung. Die Höhe legen wir vorher fest.
  • ImmobiliengutachtenKünftig erstelle ich auch Immobiliengutachten. Sie kosten ein festes Honorar, das vorher feststeht. Für bestehende Mandanten sind sie günstiger.

Keine Rechnung ohne Absprache

Generell gilt: Sie bekommen von mir niemals eine Rechnung, über die wir nicht vorher gesprochen und die wir nicht schriftlich festgehalten haben. Probieren Sie es einfach aus: Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir Ihre Fragen schriftlich. Lieber einmal zu oft gefragt als einmal zu wenig. Das gilt auch, wenn Sie etwas vergessen haben, das ich Ihnen schon erklärt habe. Ihr Finanzplan hilft beim Nachlesen, aber eine erneute Erklärung schadet nie. Ich selbst habe viele Jahre gebraucht, um die Themen und den Markt so tief zu durchdringen.

Warum Provision und kein Stundenhonorar?

In Deutschland ist die Vergütung über Provisionen üblich, und das ist gut so. Davon profitieren vor allem Menschen, die kein großes Vermögen haben. Müsste ich nach Stunden abrechnen, läge mein Stundensatz wie bei Anwälten und Steuerberatern bei 300 bis 500 € zuzüglich Umsatzsteuer. Das kann sich kaum ein Student leisten, obwohl er die Beratung genauso braucht. Auch junge Menschen und Familien müssten dann oft ihren Urlaub opfern, nur um die Beratung zu bekommen, die sie brauchen. In Ländern, in denen Beratung fast nur gegen Honorar angeboten wird, können sich oft nur Vermögende eine qualifizierte Beratung leisten.

Jedes Vergütungssystem setzt Anreize. Wer nach Stunden bezahlt wird, verdient mehr, je länger eine Beratung dauert, auch wenn er das selbst gar nicht möchte. Ähnlich geht es vielen Ärzten in unserem Gesundheitssystem: Sie wollen, dass ihre Patienten gesund werden, verdienen aber vor allem an der Behandlung von Krankheiten und kaum an der Vorsorge. Das ist kein Vorwurf an die Menschen, die oft mit viel Herzblut arbeiten, sondern eine Schwäche des Systems. Auch die Provision setzt Anreize. Deshalb lege ich sie Ihnen offen.

Für unsere Zusammenarbeit heißt das: Bei mir läuft keine Uhr mit. Jeder Fall bekommt die Zeit, die er braucht. Und wenn die Stimmung gut ist, sprechen wir auch mal über Persönliches, ganz ohne Druck. Gerade diese Vielfalt macht mir an meiner Arbeit Freude: Ich berate Studenten genauso gern wie Unternehmer.

Alles aus einer Hand

Ich habe die Erlaubnisse als Versicherungsmakler, als Finanzanlagenvermittler für offene und geschlossene Fonds, als Immobiliardarlehensvermittler und als Immobilienmakler. So kann ich Sie bei Versicherungen, Geldanlage, Finanzierung und Immobilie aus einer Hand beraten. Zum Vergleich: Im Vermittlerregister sind rund 179.000 Versicherungsvermittler eingetragen, davon gut 47.000 Makler. Eine Erlaubnis für offene Fonds haben rund 41.000 Vermittler, für geschlossene Fonds nur rund 7.400. Ich bin einer davon.

Quellen: DIHK, Statistik zum Vermittlerregister, Versicherungsvermittler, Stand 01.10.2026 (179.065 eingetragen, davon 47.329 Versicherungsmakler) und Finanzanlagenvermittler, Stand 01.10.2026 (41.174 mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Nr. 1, 7.424 nach Nr. 2 GewO). Honorarberatung zu Versicherungen nur für Selbstständige und Unternehmen (§ 34d Abs. 1 Satz 8 GewO).

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