Elternzeit und Elterngeld: Die Finanzen planen, bevor das Baby kommt
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Warum die Pflegeversicherung nur eine Teilkasko ist
Über Pflege spricht kaum jemand gern. Trotzdem wird sie für viele Familien irgendwann zum Thema, und dann meistens plötzlich. Ich sage es Ihnen offen: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Sie zahlt einen Zuschuss, den Rest tragen Sie selbst.
Je nach Einschränkung wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 festgestellt. Davon hängt ab, wie viel Pflegegeld oder Sachleistung gezahlt wird. Diese Beträge reichen fast nie aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken, weder zu Hause noch im Heim.
Im Pflegeheim bleibt nach Abzug der Kassenleistung ein Eigenanteil für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Dieser liegt im ersten Jahr im Bundesdurchschnitt bei über 3.000 Euro im Monat. Reichen Rente und Erspartes nicht, wird zuerst das eigene Vermögen aufgebraucht, im Zweifel auch die eigene Immobilie.
Seit 2020 werden Kinder erst zum Elternunterhalt herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Für viele ist das eine Entlastung. Das Problem verschiebt sich aber nur: Dann zahlt das Sozialamt und das Vermögen der Eltern ist vorher weg.
Meine Empfehlung an Eltern: Schließen Sie eine Pflegezusatzversicherung ab. So schützen Sie das von Ihnen erarbeitete Familienvermögen und Ihre Kinder.
Meine Empfehlung an Kinder: Unterstützen Sie Ihre Eltern dabei, diesen Schutz abzuschließen. Die Grenze von 100.000 Euro wird nicht an die Inflation angepasst. Mit jeder Gehaltserhöhung kommen deshalb mehr Menschen darüber, früher oder später auch viele meiner Mandanten. Übernehmen Sie notfalls selbst den Beitrag dafür.
Wir rechnen aus, wie groß bei Ihnen die Lücke zwischen den Pflegekosten und der gesetzlichen Leistung wäre, und schließen sie mit einer passenden Pflegezusatzversicherung. Je früher wir das angehen, desto günstiger sind die Beiträge und desto einfacher sind die Gesundheitsfragen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Er stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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