Hand unterschreibt ein Dokument

Erben und Schenken

Freibeträge, die viele Familien verschenken

Die meisten Familien müssen keine Erbschaftsteuer zahlen. Trotzdem lohnt es sich, das Thema früh anzugehen. Denn wer die Regeln kennt, kann Vermögen steuerfrei an die nächste Generation weitergeben, auch wenn es mehr ist als gedacht.

Die wichtigsten Freibeträge

  • Ehe- und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro, und zwar von jedem Elternteil
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Geschwister, Nichten, Neffen, Freunde und unverheiratete Partner: 20.000 Euro

Die Freibeträge gelten für Erbschaften und Schenkungen gleichermaßen und stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Wer früh zu Lebzeiten verschenkt, kann sie also mehrfach nutzen.

Die Falle im Berliner Testament

Viele Ehepaare setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. Das ist verständlich, kann aber teuer werden: Beim ersten Erbfall bleibt der Freibetrag der Kinder ungenutzt und beim zweiten Erbfall kommt das gesamte Vermögen auf einmal bei ihnen an.

Besonders wichtig für unverheiratete Paare

Unverheiratete Partner erben ohne Testament gar nichts und mit Testament gilt nur der Freibetrag von 20.000 Euro. Wer gemeinsam eine Immobilie abbezahlt, sollte das unbedingt regeln. Eine Möglichkeit ist eine Risikolebensversicherung „über Kreuz“: Jeder versichert das Leben des anderen und ist selbst Beitragszahler und Begünstigter. Dann fällt auf die Auszahlung keine Erbschaftsteuer an.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Testament und Schenkungsverträge empfehle ich einen Notar oder Fachanwalt.

Wie ich Sie unterstütze

Ich verschaffe Ihnen einen Überblick über Ihr Vermögen und Ihre Verträge und zeige, an welchen Stellen Freibeträge eine Rolle spielen. Für die steuerliche und rechtliche Umsetzung arbeiten wir gerne mit Ihrem Steuerberater oder Notar zusammen. Haben Sie hier noch keine Ansprechpartner, stelle ich gerne den Kontakt zu passenden Partnern her.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Er stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

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